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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 2 Sa 38/23   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 2 Sa 38/23 (https://dejure.org/2023,42179)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.10.2023 - 2 Sa 38/23 (https://dejure.org/2023,42179)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. Oktober 2023 - 2 Sa 38/23 (https://dejure.org/2023,42179)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 23 Abs 1 KSchG
    Ordentliche Kündigung - Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz - amtsangehörige Stadt - Verwaltungseinheit - Gemeinschaftsbetrieb - Vertrauensverlust - Schwerbehinderung - Diskriminierungsverbot - Kausalzusammenhang - Darlegungs- und Beweislast

  • IWW

    § 64 Abs. 2c ArbGG, § ... 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 4 KSchG, § 1 KSchG, § 23 Abs. 1 KSchG, § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG, § 134 BGB, §§ 1, 3, 7 AGG, § 1 AGG, § 7 Abs. 1, § 1, 3 AGG, § 2 Abs. 4 AGG, § 22 AGG, § 7 AGG, § 7 Abs. 1 Halbsatz 1 AGG, § 3 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 2 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 242 BGB, §§ 134, 138, 242 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 138 Abs. 1 BGB, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers hinsichtlich der sozialen Rechtfertigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 515/10

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 2 Sa 38/23
    Allein das Vorliegen eines Diskriminierungsmerkmals im Sinne des § 1 AGG in der Person des Benachteiligten reicht für die Annahme des erforderlichen Kausalzusammenhangs grundsätzlich nicht aus (vgl. BAG, Urteil vom 28.04.2011 - 8 AZR 515/10 - Rn. 35, juris).(Rn.36) Der Arbeitnehmer hat darzulegen, dass die streitbefangene Kündigung durch eines der in § 1 AGG aufgeführten verpönten persönlichen Merkmale, hier der Behinderung, im Sinne einer Mitursächlichkeit bedingt ist.(Rn.37).

    Dieser Zusammenhang kann sich aus der Kündigungsbegründung oder anderen Umständen ergeben (BAG, Urteil vom 28.04.2011 - 8 AZR 515/10 - Rn. 34, juris).

    Allein das Vorliegen eines Diskriminierungsmerkmals im Sinne des § 1 AGG in der Person des Benachteiligten reicht für die Annahme eines Kausalzusammenhangs deshalb grundsätzlich nicht aus (vgl. BAG, Urteil vom 28.04.2011 - 8 AZR 515/10 - Rn. 35, juris).

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 2 Sa 38/23
    Auch wenn unterstellt wird, dass eine ordentliche Kündigung, die einen Arbeitnehmer, auf den das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, aus einem der in § 1 AGG genannten Gründe diskriminiert, nach § 134 BGB i.V.m. § 7 Abs. 1, § 1, 3 AGG unwirksam ist und § 2 Abs. 4 AGG dem nicht entgegen steht (BAG, Urteil vom 19.12.2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 14, juris), dabei eine Diskriminierung vermutet wird, wenn der Arbeitnehmer Tatsachen darlegen kann, die eine solche indizieren (§ 22 AGG), sind vorliegend die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.

    Es reicht aus, wenn eine Anknüpfung der Kündigung an ein Diskriminierungsmerkmal zumindest in Betracht kommt (BAG, Urteil vom 19.12.2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 44, juris).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14

    Kündigung - Mutterschutz - Diskriminierung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 2 Sa 38/23
    Ist dies der Fall, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG, Urteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 38, juris).
  • BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 2 Sa 38/23
    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 02.06.2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 24 ff, juris).
  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 457/14

    Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 2 Sa 38/23
    Auf ein schuldhaftes Handeln oder gar eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (BAG, Urteil vom 23.07.2015 - 6 AZR 457/14 - Rn. 25, juris).
  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 2 Sa 38/23
    Zwischen der Benachteiligung und einem in § 1 AGG genannten Grund bzw. zwischen der Benachteiligung und der Schwerbehinderung muss demnach ein Kausalzusammenhang bestehen (vgl. BAG, Urteil vom 25.11 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 22, juris).
  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 2 Sa 38/23
    Soweit es um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG, Urteil vom 1.07.2021 - 8 AZR 297/20 - Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 23.11.2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 20, juris).
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19

    Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 2 Sa 38/23
    Denn ein solcher ist bei einem auf konkreten Umständen beruhenden Vertrauensverlust grundsätzlich auch dann gegeben, wenn die Tatsachen objektiv nicht verifizierbar sind (BAG, Urteil vom 11.06.2020 - 2 AZR 374/19 - Rn. 33, juris).
  • BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22

    Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 2 Sa 38/23
    Eine Kündigung, die einen legitimen Zweck verfolgt, ist nicht willkürlich (BAG, Urteil vom 30.03.2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 21, juris).
  • BAG, 01.07.2021 - 8 AZR 297/20

    Entschädigung (AGG) - Einladung zu einem Vorstellungsgespräch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 2 Sa 38/23
    Soweit es um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG, Urteil vom 1.07.2021 - 8 AZR 297/20 - Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 23.11.2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 20, juris).
  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 27/03

    Gemeinsamer Betrieb

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde;

  • BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 4/07

    Gemeinschaftsbetrieb - Personalgestellung - wirtschaftliche Betätigung der

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 459/97

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebs- bzw. -verwaltungsklausel des

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.10.2011 - 5 Sa 103/11

    Kein Kündigungsschutz nach KSchG für Arbeitnehmer amtsangehöriger Gemeinden, die

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2022 - 2 Sa 173/21

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes auf amtsangehörige Gemeinde -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2006 - 5 Sa 67/06
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